BSG, Beschluss vom 29.12.2014 - 4 AS 179/14
Festlegung einer angemessenen Wohnungsmiete Ausstattungsmerkmale einer Wohnung
1. Die beiden für die Grundsicherung zuständigen Senate des BSG haben in ihrer ständigen Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Festlegung einer angemessenen Wohnungsmiete betont, dass ein einfacher, im unteren Marktsegment liegender Standard zugrunde zu legen ist.
2. Die Ausstattungsmerkmale einer Wohnung hinsichtlich ihrer Ausstattung, Lage und Bausubstanz müssen stets einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entsprechen.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 03.04.2014 L 7 AS 786/11 , SG Lüneburg S 19 AS 727/09
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. April 2014 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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