BSG, Beschluss vom 30.12.2015 - 4 AS 642/15
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 21.09.2015 L 19 AS 2418/14 , SG Köln S 5 AS 207/14
Der Klägerin wird wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. September 2015 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die Beschwerde der Klägerin gegen das o.g. Urteil wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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