BSG, Urteil vom 20.12.2007 - 4 RA 48/05
Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung, keine Anlehnung an die Beamtenversorgung
Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die Versorgungsbezüge der Ruhestandsbeamten und die Anpassung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in gleicher Weise vorzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 14 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1
,
RAV (2003) § 1
,
SGB VI § 255e § 65 § 68

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