BSG, Urteil vom 15.11.1989 - 5 RJ 1/89, FEVS 41, 128
Aufenthalt in einem sozialtherapeutischen Übergangsheim als medizinische Rehabilitationsmaßnahme
1. Wenn sich ein suchtkranker Versicherter zwischen der durchgeführten Entgiftungsbehandlung und der vom Rentenversicherungsträger als Rehabilitationsmaßnahme bewilligten Entwöhnungsbehandlung in einem "Sozialtherapeutischen Übergangsheim" aufhält, so handelt es sich um eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme i.S. des § 1237 RVO. Das gilt auch dann, wenn während des Aufenthalts eine ärztliche Betreuung des Versicherten nicht erfolgt (Anschluß an und Fortführung von BSG vom 12.8.1982 11 RA 62/81 = BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: BSGE 66, 84, FEVS 41, 128
Normenkette:
RVO § 1236 Abs. 1 S. 1, § 1237