BSG, Urteil vom 26.10.1989 - 9 RV 7/89
Überleitung eines Unterhaltsanspruchs als Verwaltungsakt, Prüfungsumfang bei Klage des Unterhaltsverpflichteten
1. Auch gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten ist die Überleitung eines Unterhaltsanspruchs, der einen Versorgungsanspruch beeinflußt, ein Verwaltungsakt.
2. Auf die Klage des Unterhaltsverpflichteten ist auch zu prüfen, ob die Verwaltung an den Leistungsberechtigten in der Höhe geleistet hat, in der sie dessen Unterhaltsanspruch auf sich übergeleitet hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 81c, § 40 Abs. 5 S. 1
,
SGB X § 40 Abs. 4
,
BSHG § 90 Abs. 3
,
SGG § 51