BSG, Beschluss vom 12.07.2018 - 1 KR 14/18 B
Anspruch gegen eine KV auf Kostenübernahme für eine weitere PET-CT Zustimmung zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Aufrechterhalten von Beweisanträgen
1. An die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung tritt im Hinblick auf die Stellung von Beweisanträgen der Zeitpunkt der Zustimmung zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 124 Abs. 2 SGG.
2. Will ein Beteiligter schriftsätzlich gestellte Beweisanträge aufrechterhalten oder neue Beweisanträge stellen, muss er mit der Zustimmung zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung die Aufrechterhaltung dieser Anträge ausdrücklich mitteilen oder neue förmliche Beweisanträge stellen.
Normenkette:
SGG § 124 Abs. 2
,
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Saarland 12.12.2017 L 2 KR 54/16 , SG Saarbrücken 07.06.2016 S 15 KR 90/16
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 12. Dezember 2017 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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