BSG, Beschluss vom 11.07.2018 - 1 KR 94/17 B
Bewilligung einer Mutter-Kind-Maßnahme Rüge eines Verfahrensmangels Verletzung des Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswürdigung
1. Ein Verfahrensmangel kann grundsätzlich nicht auf eine Verletzung des Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswürdigung gestützt werden.
2. Auch bei offensichtlichen Widersprüchen zwischen der Folgerung des Gerichts und der Aussage des Sachverständigen ist eine Rüge nicht möglich.
3. Kernaufgabe der richterlichen Beweiswürdigung ist es, medizinische Unterlagen im Hinblick darauf zu prüfen, ob diese wegen Widersprüchen, logischer Brüche, nicht fundierter Aussagen oder ähnlicher Mängel nicht zu überzeugen vermögen.
Normenkette:
SGB V § 13 Abs 3a
,
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 10.11.2017 L 5 KR 72/17 , SG Speyer 17.03.2017 S 19 KR 308/16
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. November 2017 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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