BSG, Beschluss vom 28.12.2005 - 2 U 52/05 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei überlanger Verfahrensdauer als Verfahrensfehler
Die Zulassung der Revision wegen Verstoßes gegen Art. 6 MRK (Recht auf ein faires, in angemessener Frist durchzuführendes Verfahren) ist nicht gerechtfertigt, wenn der Beschwerdeführer nicht darlegt, dass die überlange Verfahrensdauer den Inhalt der LSG-Entscheidung beeinflusst hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
MRK Art. 6
,
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 160a Abs. 2 S. 3
Vorinstanzen: LSG Bayern 14.12.2004 L 17 U 16/04 , SG Würzburg 19.01.1999 S 2 U 180/87

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