BSG, Beschluss vom 30.12.2015 - 4 KG 2/15 B
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 29.10.2015 L 5 SV 6/15 , SG Dortmund S 11 SV 12/15
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober 2015 - L 5 SV 6/15 - wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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