BSG, Beschluss vom 10.07.2018 - 5 RE 9/18 B
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als selbstständiger Yoga-Lehrer Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Formulierung einer klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfrage
Es gehört nicht zu den Aufgaben des BSG, den Vortrag eines Beschwerdeführers darauf zu analysieren, ob sich ihm evtl. eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage entnehmen ließe, die zu einer Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache führen könnte.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 07.03.2018 L 4 R 95/16 , SG Speyer 22.09.2015 S 8 R 107/14
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. März 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

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