BSG, Urteil vom 17.12.2002 - 7 AL 126/01
Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe, alsbaldiger Erwerb eines Hausgrundstückes
1. Bei der Bedürftigkeitsprüfung ist jeweils entscheidend, ob der Lebensunterhalt während des Zeitraums gesichert ist, für den Arbeitslosenhilfe beansprucht wird.
2. Bei der Auslegung des Begriffs "von angemessener Größe" in § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 7 AlhiV ist auf die Vorschriften des WoBauG 2 abzustellen, wobei sich das Attribut der Angemessenheit ausschließlich auf die Größe bezieht. Andere wertbildende Faktoren spielen grundsätzlich keine Rolle.
3. Die gesamte Fläche eines Hauses und nicht nur die vom Arbeitslosen bewohnte Fläche muss bei der Beurteilung der Angemessenheit berücksichtigt werden.
4. Im Sinne von § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 7 AlhiV müssen sich die Erwerbsabsichten auf ein konkretes Objekt begrenzt haben und sowohl der Kaufpreis als auch die weiteren Einzelheiten des Kaufvertrags derart feststehen, dass entweder ein notariell beglaubigter Vorvertrag über den Erwerb eines Hausgrundstücks geschlossen, ein Notartermin zum Abschluss eines endgültigen Kaufvertrags vereinbart oder ein vergleichbarer Stand der Verhandlungen gegeben ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 137 Abs. 2
,
AlhiV § 6 Abs. 3 S. 1 § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 7
,
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7
,
WoBauG 2 § 39
Vorinstanzen: LSG Essen 04.04.2001 L 12 AL 108/99 , SG Düsseldorf 22.04.1999 S 21 (17 7) AL 180/95

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