BSG, Urteil vom 20.12.2012 - 7 AY 1/11
Anspruch auf Pflegegeld statt auf Sachleistungen zur Pflege nach dem AsylbLG; Vorliegen eines besonderen Falles
1. Im Anwendungsbereich des AsylbLG wird - anders als im Sozialhilferecht - pauschaliertes Pflegegeld nicht gezahlt.
2. Als sonstige Leistung zur Sicherung der Gesundheit kommen Geldleistungen für Pflege anstelle der vorgesehenen Sachleistungen nur in Betracht, wenn Dritten gegenüber wegen der erbrachten Pflegeleistungen finanzielle Verpflichtungen bestehen.
Fundstellen: NVwZ-RR 2013, 6, NVwZ-RR 2013, 823
Normenkette:
AsylbLG § 6 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 14.02.2011 L 20 AY 28/08 , SG Duisburg 17.07.2008 S 16 AY 9/07
Die Revisionen des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2011 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Tenor der Entscheidung des Landessozialgerichts die Berufungen zurückgewiesen und im Tenor der Entscheidung des Sozialgerichts vom 17. Juli 2008 die Klagen abgewiesen werden.
Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

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