BSG, Beschluss vom 13.07.2018 - 9 SB 89/17 B
Zurückweisung als Verfahrensbevollmächtigter im Widerspruchsverfahren Grenzen einer Nebenleistung Gewicht einer Rechtsdienstleistung
1. Die Grenzen einer Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 RDG werden dann überschritten, wenn die Rechtsdienstleistung isoliert als gesonderte Dienstleistung angeboten wird.
2. Dass die Rechtsdienstleistung innerhalb der Gesamtleistung ein solches Gewicht hat, dass für sie die volle Kompetenz eines Rechtsanwalts oder die besondere Sachkunde einer registrierten Person erforderlich ist, führt zu einer Überschreitung dieser Grenzen.
3. Insbesondere für ein Widerspruchsverfahren im Schwerbehindertenrecht ist das regelmäßig der Fall.
Normenkette:
RDG § 5 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 08.11.2017 L 10 SB 174/17 , SG Duisburg 28.04.2017 S 30 SB 298/16
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. November 2017 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 380,08 Euro festgesetzt.

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