BSG, Urteil vom 16.12.2004 - 9 VG 1/03
Höhe der Beschädigtengrundrente in der Gewaltopferentschädigung bei Gewalttaten vor In-Kraft-Treten des OEG im Beitrittsgebiet
Wenn ein schwerbeschädigtes Gewaltopfer, das die Schädigung vor der Wiedervereinigung auf dem Gebiet der DDR erlitten hat, Beschädigtengrundrente in abgesenkter Höhe und nur insoweit erhält, als es nach Anrechnung von Einkommen, wie zB Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bedürftig ist, so ist die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NJ 2005, 288, NJW 2005, 2030
Normenkette:
BVG § 84a
,
EinigVtr Anlage I Kap VIII K III Nr. 18 Buchst. c, Anlage I Kap VIII K III Nr. 18 Buchst. d
,
OEG § 1 § 10a
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: SG Chemnitz 11.06.2003 S 5 VG 6/00

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