BVerfG, Beschluss vom 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als ein dem Grunde nach leistungsminderndes Einkommen nach dem SGB II; Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie des Grundrechts auf Schutz des Eigentums durch Anrechnung einer Verletztenrente auf das Einkommen nach dem SGB II; Sonderstellung der Grundrente innerhalb der sonstigen öffentlich-rechtlichen Leistungen; Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Ausgestaltung der grundlegenden Systementscheidungen des Gesetzgebers im Sozialversicherungsrecht sowie im sozialen Entschädigungsrecht; Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums bei Veränderung des Zahlbetrags einer Verletztenrente und der Minderung der Höhe des Arbeitslosengeldes II
Fundstellen: NJ 2011, 305, NZS 2011, 895
Normenkette:
SGB II § 9 Abs. 1
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 11 Abs. 3
,
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
GG Art. 14 Abs. 1
Vorinstanzen: BSG 06.12.2007 B 14/7b AS 62/06 R , LSG Rheinland-Pfalz 29.09.2006 L 3 AS 4/06 , SG Koblenz 30.09.2005 S 2 AS 54/05 , BSG 06.12.2007 B 14/7b AS 20/07 R
Tenor
Der Antrag des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 593/08 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung ohne Aussicht auf Erfolg ist.
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

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