BVerwG, Urteil vom 17.08.1982 - 1 C 22.81
»Ergeht ein mit Gründen versehener Verwaltungsakt mit einer Belehrung darüber, daß dagegen Widerspruch erhoben werden kann, so wird ein ursprünglicher Verstoß gegen das Anhörungsgebot des § 28 Abs. 1 VwVfG in der Regel durch den Erlaß des Widerspruchsbescheids gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG geheilt, ohne daß es dazu einer besonderen Maßnahme der Behörde bedarf.«
Fundstellen: BVerwGE 66, 111
Normenkette:
VwVfG § 28 Abs. 1, § 45 Abs. 1 Nr. 3, § 45 Abs. 2
Vorinstanzen: VG Aachen , OVG Nordrhein-Westfalen

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