BVerwG, Urteil vom 12.10.1989 - 2 C 24.88
»Das Gesetz über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimatstättenbau - BHG - ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Soweit der notwendige Unterhalt für den Beamten bzw. Ruhestandsbeamten und die ihm gegenüber kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten die gemäß § 1 Abs. 1 BHG ohne Rücksicht auf die Pfändungsgrenzen abtretbaren Bezüge nach der Darlehensgewährung übersteigt, ist allein dieser für die Abtretbarkeit der Bezüge maßgebend.
Der notwendige Unterhalt für den Beamten bzw. Ruhestandsbeamten und die ihm gegenüber kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten hat sich anem Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 11 ff. Bundessozialhilfegesetz als unterster Grenze zu orientieren.«
Fundstellen: BVerwGE 82, 364, DÖV 1990, 577
Normenkette:
BHG §§ 1, 2, 3
,
BSHG §§ 11ff.
,
BeamtVG § 51
,
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 20
,
ZPO § 850c
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , VG Stuttgart