BVerwG, Beschluss vom 30.12.1996 - 5 B 47.96, FEVS 47, 337
Sozialhilferecht - Vom Regelsatz abweichende Bemessung der Sozialhilfe
Ob die Besonderheit im Einzelfall eine vom Regelsatz des Sozialhilfe abweichende Bemessung gebietet, hängt davon ab, ob eine Gesamtbetrachtung - Kompensationsüberlegungen einschließend - zu dem Ergebnis nötigt, daß die die Besonderheit ausmachenden Umstände auf den Bedarf, wie er in seiner Vielgestaltigkeit der Bemessung der Regelsatzhilfe zugrunde liegt, einen nicht unwesentlichen Einfluß haben.
Fundstellen: FEVS 47, 337, info also 1997, 211
Normenkette:
BSHG § 22 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen 22.11.1995 4 L 7552/94

Entscheidungstext anzeigen: