BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 5 C 102.80
»Die förmliche rückwirkende Beurlaubung für ein ganzes Studiensemester führt dazu, daß ein Anspruch auf Ausbildungsförderung auch für den Zeitraum entfällt, in dem der Auszubildende vor der Entscheidung der Hochschule über seinen Antrag auf Beurlaubung nach Lehrveranstaltungen beruht hat (Fortführung von BVerwGE 58, 132).«
Fundstellen: BVerwGE 66, 261
Normenkette:
BAföGöG (1978) § 2 Abs. 1 Nr. 5, § 15 Abs. 2 S. 1, § 50 Abs. 4
,
BAföGöG (1981) § 15 Abs. 2a
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , VG Freiburg