BVerwG, Urteil vom 06.09.1979 - 5 C 12.78
»Ein nach fortgeschrittener Ausbildung geltend gemachter ernsthafter Neigungswandel ist dann kein wichtiger
Grund für einen Fachrichtungswechsel, wenn es dem Auszubildenden möglich und zumutbar gewesen ist, die gegen die
zuerst gewählte Fachrichtung vorgebrachten Gründe bereits zu Beginn der Ausbildung zu erkennen und ihnen zu
begegnen.«
Fundstellen: BVerwGE 58, 270
Normenkette:
BAföG § 7 Abs. 3
Vorinstanzen: OVG Berlin , VG Berlin