BVerwG, Urteil vom 18.10.1979 - 5 C 16.77
»1. Elternteil im Sinne des §
8 Abs.
2 Satz 1 Nr.
2
BAföG kann auch ein Adoptivelternteil sein.
2. Die Förderung der Ausbildung eines adoptierten Ausländers nach §
8 Abs.
2 Satz 1 Nr.
2
BAföG setzt voraus, daß das Adoptionsverhältnis in den letzten drei Jahren vor Beginn des Bewilligungszeitraums bestanden hat.«
Fundstellen: BVerwGE 58, 353
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , VG Stuttgart