BVerwG, Urteil vom 18.10.1979 - 5 C 16.77
»1. Elternteil im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG kann auch ein Adoptivelternteil sein.
2. Die Förderung der Ausbildung eines adoptierten Ausländers nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG setzt voraus, daß das Adoptionsverhältnis in den letzten drei Jahren vor Beginn des Bewilligungszeitraums bestanden hat.«
Fundstellen: BVerwGE 58, 353
Normenkette:
BAföGöG (1974) § 8 Abs. 2
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , VG Stuttgart