BVerwG, Urteil vom 19.12.2000 - 5 C 30.99, FEVS 52, 221
Sozialhilferecht - "Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe, Umfang der -, Sozialhilfe, Umfang der Kostenerstattung zwischen Trägern der -.
»1. Bei Überschreitung der Bagatellgrenze von 5.000 DM in § 111 Abs. 2 Satz 1 BSHG ist der gesamte Kostenbetrag voll zu erstatten.
2. Bei Überschreiten der Bagatellgrenze bereits in den ersten zwölf Monaten des Leistungszeitraums ist für die Erstattung der nachfolgend aufgewendeten Kosten ein erneutes Erreichen der Bagatellgrenze nicht erforderlich.«
Fundstellen: BVerwGE 112, 294, DÖV 2001, 386, FEVS 52, 221
Normenkette:
BSHG § 111 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: VG Osnabrück 17.06.1999 VG 4 A 122/97

Entscheidungstext anzeigen: