BVerwG, Urteil vom 16.11.1978 - 5 C 34.77
»Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird die Ausbildung unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 BAföG nur gefördert, wenn der Auszubildende sie innerhalb der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen kann.«
Fundstellen: BVerwGE 57, 75
Normenkette:
BAföG § 15 Abs. 2 S. 1, Abs. 3, §§ 9, 48
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen , VG Schleswig-Holstein