BVerwG, Urteil vom 08.07.1982 - 5 C 39.81
»1. Der Umstand, daß der minderjährige und unverheiratete (einkommens- und vermögenslose) Hilfesuchende mit Eltern (einem Elternteil) nicht in Haushaltsgemeinschaft lebt, ist für die Beurteilung unerheblich, ob den Eltern (dem Elternteil) zuzumuten ist, die zur Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Mittel aus ihrem (seinem) Vermögen aufzubringen.
2. Hat der Träger der Sozialhilfe nach § 29 Abs. 1 BSHG zu Recht "erweiterte Hilfe" leisten dürfen, so ist sein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nicht durch die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des Unterhaltsrechts begrenzt (Aufgabe von BVerwGE 38, 205).«
Fundstellen: BVerwGE 66, 82
Normenkette:
BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
,
BSHG §§ 28, 29, § 79 Abs. 2 S. 2, §§ 90, 91
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG Regensburg