BVerwG, Urteil vom 03.12.1992 - 5 C 40.90
Erstattungsanspruch bei mehrfacher Sozialleistung, Mitwirkungspflicht, Verletzung der - bei Verschweigen eines weiteren Sozialleistungsantrags; Schadensersatz bei Verstoß gegen - Schadensersatz bei Verstoß gegen Mitwirkungspflicht; Sozialhilfe, Rückerstattung rechtmäßig gewährter -
»Die Vorschriften der §§ 44 ff. SGB X enthalten ein geschlossenes System der Rücknahme und des Widerrufs von Verwaltungsakten und der Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen. Neben den in diesen Vorschriften und im Bundessozialhilfegesetz geregelten Ansprüchen sind Ersatzansprüche des Sozialhilfeträgers gegen den Hilfeempfänger nicht gegeben (wie Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 71.885 C 71.88 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).«
Normenkette:
SGB I § 60
,
SGB X §§ 44 ff. 102 ff.
Vorinstanzen: VG Karlsruhe 19.06.1990 2 K 537/89