BVerwG, Urteil vom 06.09.1979 - 5 C 43.78
»Eine Einrichtung, in der Minderjährige zeitweise ganztägig regelmäßig betreut werden und Unterkunft erhalten,
unterliegt nicht der institutionellen Heimaufsicht nach § 78 Abs. 1 Satz 1 JWG, wenn sie überwiegend einem Zweck
dient, der außerhalb der Aufgabe der Jugendhilfe liegt.«
Fundstellen: BVerwGE 58, 275
Normenkette:
JWG § 78
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen , VG Schleswig-Holstein