BVerwG, Urteil vom 18.12.1996 - 5 C 47.95, FEVS 47, 481
Sozialhilferecht - Regelsatzfestsetzung, Festlegung der Regelsätze für Haushaltsangehörige nach einem Statistikmodell
»1. Die auf dem Statistikmodell beruhende Regelsatzfestsetzung zum 1. Juli 1990 durch den nordrhein-westfälischen Verordnungsgeber war rechtmäßig, weil der Stufenplan und die Hochrechnung mit der allgemeinen Preissteigerungsrate jedenfalls für eine Übergangszeit vertretbar waren.
2. Es ist vertretbar, die Regelsätze für Haushaltsangehörige nach dem Statistikmodell festzulegen und ihnen dabei modifizierte Differenzrechnungen ausgehend von den mit Hilfe der Einkommens- und Verbraucherstichprobe ermittelten regelsatzrelevanten Ausgaben von Haushalten von Alleinlebenden, von Ehepaaren ohne Kind und von Ehepaaren mit einem Kind zugrunde zu legen.«
Fundstellen: BVerwGE 102, 366, DVBl 1997, 1448, FEVS 47, 481, info also 1997, 170, NVwZ 1998, 285, ZfSH/SGB 1997, 609
Normenkette:
BSHG (1987) § 1 Abs. 2 § 11 Abs. 1 §§ 12 22
,
RegelsatzVO (i. d. F. der VO vom 21.3.1990 - BGBl I S. 562)
Vorinstanzen: VG Düsseldorf 14.10.1992 20 K 5072/90 , OVG Nordrhein-Westfalen 22.09.1995 24 A 4088/92

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