BVerwG, Urteil vom 26.10.1978 - 5 C 52.77
»1. Die in § 92 c Abs. 3 Nr. 2 BSHG geregelte Vergünstigung hinsichtlich der Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten oder des mit dem Hilfeempfänger verwandten Erben gilt bei einer Mehrheit von Erben nur für denjenigen Erben, der mit dem Hilfeempfänger in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat.
2. Das Zweifache des Grundbetrages nach § 81 Abs. 1 BSHG ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erben nur einmal vom Nachlaß abzusetzen.
3. Zur Abgrenzung von Leistungsbescheid und Zahlungsaufforderung (im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung).«
Fundstellen: BVerwGE 57, 26
Normenkette:
BSHG § 92c
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , VG Stuttgart