BVerwG, Urteil vom 26.11.1981 - 5 C 56.80
»Hat der Träger der Jugendhilfe während des Aufenthaltes des Minderjährigen im Inland erzieherische Hilfe (hier: Unterbringung in einer Familie zur Pflege) und in deren Gefolge wirtschaftliche Hilfe (Pflegegeld) gewährt, dann ist er bei Verziehen des Minderjährigen mit der Pflegefamilie in das Ausland zur Weitergewährung der wirtschaftlichen Hilfe verpflichtet, wenn er dem Ortswechsel zustimmt und die erzieherische Hilfe fortsetzt.«
Fundstellen: BVerwGE 64, 224
Normenkette:
JWG § 6 Abs. 1, 2, § 11
Vorinstanzen: OVG Nordrhein-Westfalen , VG Köln