BVerwG, Urteil vom 22.08.1985 - 5 C 57.84, FEVS 35, 93
»Zu den angemessenen Kosten der Unterkunft gehört nicht ein Mietaufwand, den ein Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt deshalb zusätzlich hat, weil er für sein erwachsenes Kind, das auswärts studiert und wohnt, Wohnraum vorhält, damit dieses während der Semesterferien und an Wochenenden im Elternhaus wohnen kann.«
Fundstellen: BVerwGE 72, 88, FEVS 35, 93
Normenkette:
BSHG (1976) § 7, § 11 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 1 S. 1, § 21 Abs. 1, § 23 Abs. 1, 2 Hs. 1
,
RegelsatzVO § 3 Abs. 1
,
WoGG (1980) § 4 Abs. 3
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , VG Sigmaringen