BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - 5 C 61.77
»Auch wenn den Eltern des Auszubildenden die Bewilligung der Ausbildungsförderung nicht unverzüglich mitgeteilt worden war (§ 37 Abs. 4 BAföG), ist eine Überleitung von Unterhaltsansprüchen zwecks Inanspruchnahme für die Vergangenheit wegen der hierfür zusätzlich in Betracht kommenden Rechtsgrundlage des § 1613 Abs. 1 BGB auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Negativ-Evidenz (BVerwGE 49, 311) grundsätzlich nicht rechtswidrig (Fortführung von BVerwGE 49, 322).«
Fundstellen: BVerwGE 56, 300
Normenkette:
BAföG § 37 Abs. 4
,
BGB § 1613 Abs. 1, § 284
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , VG Karlsruhe