BVerwG, Urteil vom 04.06.1981 - 5 C 65.79
»Die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen hat der Auszubildende regelmäßig nachgewiesen, wenn in der von der Ausbildungsstätte nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Bescheinigung nach § 48 BAföG 1976 das Erreichen des am Ende des vorangegangenen dritten Fachsemesters üblichen Leistungsstandes bestätigt wird.«
Fundstellen: BVerwGE 62, 253
Normenkette:
BAföG § 48 Abs. 1, § 50 Abs. 4
Vorinstanzen: OVG Hamburg , VG Hamburg