BVerwG, Urteil vom 24.11.1977 - 5 C 68.76
»Ein mit seinen Eltern oder u. U. mit einem Elternteil zusammenwohnender Studierender erhält grundsätzlich auch dann (nur) den niedrigeren, für die "bei" ihren Eltern wohnenden Auszubildenden vorgesehenen Bedarfssatz für die Unterkunft, wenn die Umstände des Zusammenlebens nicht den in einem traditionellen Familienverband üblichen entsprechen.«
Fundstellen: BVerwGE 55, 54
Normenkette:
BAföG §§ 1, 12, 13
Vorinstanzen: OVG Rheinland-Pfalz , I. VG Neustadt a. d. Weinstr.