BVerwG, Urteil vom 24.09.1981 - 5 C 84.79
»Für eine (andere) Ausbildung wird auch dann Ausbildungsförderung nur unter den Voraussetzungen des §
7 Abs.
3
BAföG geleistet, wenn der Auszubildende eine förderungsfähige Ausbildung in einem Ausbildungsabschnitt abgebrochen hat, dessen
Abschluß allein noch nicht zum Erwerb einer Berufsqualifikation führt.«
Fundstellen: BVerwGE 64, 124
Vorinstanzen: OVG Hamburg , VG Hamburg