BVerwG, Urteil vom 06.09.1979 - 5 C 8.78
»Dient Landesblindengeld auch der Abgeltung von Mehraufwendungen, die infolge einer Pflegebedürftigkeit des
Blinden entstehen, so handelt es sich um ein "nach anderen Vorschriften" gewährtes Pflegegeld, das die Erhöhung der
Pflegezulage nach dem Lastenausgleichsgesetz auch dann ausschließt, wenn der bereits aufgrund anderer Gebrechen
pflegebedürftige Berechtigte erblindet.«
Fundstellen: BVerwGE 58, 265
Normenkette:
LAG § 267 Abs. 1 S. 3, § 267 Abs. 1 S. 6, § 269 Abs. 2
,
NdsGesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, 2
Vorinstanzen: VG Hannover