BVerwG, Urteil vom 29.09.1971 - V C 110.70
»Der Senat hält an seiner in BVerwGE 25, 307 geäußerten Auffassung fest, daß es bei der gerichtlichen Nachprüfung von Sozialhilfesachen regelmäßig auf den Zeitpunkt des letzten behördlichen Bescheids ankommt.«
Fundstellen: BVerwGE 38, 299
Normenkette:
BSHG § 114
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen , VG Braunschweig