BVerwG, Urteil vom 29.09.1971 - V C 110.70
»Der Senat hält an seiner in BVerwGE 25, 307 geäußerten Auffassung fest, daß es bei der gerichtlichen Nachprüfung von Sozialhilfesachen regelmäßig auf den Zeitpunkt des
letzten behördlichen Bescheids ankommt.«
Fundstellen: BVerwGE 38, 299
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen , VG Braunschweig