BVerwG, Urteil vom 26.06.1968 - V C 111.67
»Ein nur vorsorglich gestellter Beweisantrag braucht nicht durch einen begründeten Gerichtsbeschluß beschieden zu werden.
Ausbildungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz kann nicht für eine unangemessen lange Ausbildung gewährt werden.«
Fundstellen: BVerwGE 30, 57
Normenkette:
BSHG §§ 31f.
,
VwGO § 86 Abs. 2
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG München