BVerwG, Urteil vom 14.12.1964 - V C 123.63
»Regelmäßig besteht auch dann kein Anspruch des Hilfsbedürftigen gegen den Träger der öffentlichen Fürsorge auf Zahlung einer
für seinen Pfleger festgesetzten Vergütung, wenn die Tätigkeit des Pflegers geeignet war, einer bestehenden Hilfsbedürftigkeit
abzuhelfen.«
Fundstellen: BVerwGE 20, 113
Normenkette: ,
BSHG § 8 Abs. 2
,
RGr. §§ 1, 11
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG München