BVerwG, Urteil vom 14.12.1964 - V C 123.63
»Regelmäßig besteht auch dann kein Anspruch des Hilfsbedürftigen gegen den Träger der öffentlichen Fürsorge auf Zahlung einer für seinen Pfleger festgesetzten Vergütung, wenn die Tätigkeit des Pflegers geeignet war, einer bestehenden Hilfsbedürftigkeit abzuhelfen.«
Fundstellen: BVerwGE 20, 113
Normenkette:
BGB §§ 1915, 1836
,
BSHG § 8 Abs. 2
,
RGr. §§ 1, 11
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG München