BVerwG, Urteil vom 23.06.1971 - V C 12.71
»Wird Hilfe in besonderen Lebenslagen geleistet, obwohl der Einsatz anzurechnenden Einkommens zuzumuten gewesen wäre, so ist für den Streit um das Ersatzverlangen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.
Das Ersatzverlangen gegen die Eltern des unverheirateten und minderjährigen Hilfesuchenden ist durch die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des Unterhaltsrechts und die Schutzvorschriften des Bundessozialhilfegesetzes für den Fall der Überleitung begrenzt.«
Fundstellen: BVerwGE 38, 205
Normenkette:
BSHG §§ 29, 43
,
VwGO § 40
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG Regensburg