BVerwG, Urteil vom 06.11.1975 - V C 16.74
»Der Auszubildende hat - außer unter den Voraussetzungen des §
36
BAföG - keinen Anspruch auf Gewährung von Ausbildungförderung ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen seiner Eltern. Bestehen
und Umfang seines bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs bleiben der Entscheidungskompetenz des Zivilgerichts vorbehalten
und bedürfen im Bewilligungsverfahren grundsätzlich nicht der Prüfung.«
Fundstellen: BVerwGE 49, 331
Vorinstanzen: OVG Berlin , VG Berlin