BVerwG, Urteil vom 27.04.1966 - V C 172.65
»Die vorläufige Hilfeleistung durch den Träger der Sozialhilfe nach § 44
BSHG als solche hindert den Hilfeempfänger nicht, die Ansprüche zu verfolgen, deren rechtzeitige Erfüllung die vorläufige Hilfeleistung
überflüssig gemacht hätte.«
Fundstellen: BVerwGE 24, 71
Normenkette: BSHG §§ 2, 5, 44, 59
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG Bayreuth