BVerwG, Urteil vom 06.11.1975 - V C 26.75
»Ob die in § 37 Abs. 4 BAföG bestimmten Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Eltern des Auszubildenden mit Unterhaltsansprüchen für die Vergangenheit in Anspruch genommen werden können, unterliegt nicht der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.«
Fundstellen: BVerwGE 49, 322
Normenkette:
BAföG § 37 Abs. 4
Vorinstanzen: OVG Nordrhein-Westfalen , VG Minden