BVerwG, Urteil vom 18.12.1975 - V C 2.75, FEVS 24, 139
»1. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige erstreckt sich nicht darauf, ob die Gewährung der Sozialhilfe dem Unterhaltspflichtigen unverzüglich schriftlich mitgeteilt worden ist. Die Entscheidung darüber, ob der Sozialhilfeträger den Unterhaltspflichtigen für die Vergangenheit in Anspruch nehmen kann, ist im Zivilrechtsstreit um das Bestehen des Unterhaltsanspruchs zu treffen.
2. Zur Frage, ob eine rechtmäßige Überleitung die rechtmäßige Gewährung der Sozialhilfe voraussetzt.«
Fundstellen: BVerwGE 50, 64 , FEVS 24, 139
Normenkette:
BSHG §§ 90, 91
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen , VG Braunschweig