BVerwG, Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75
»Bei der Gewährung von Ausbildungsförderung sind von dem gegen die Überleitungsanzeige angerufenen Verwaltungsgericht Bestehen und Umfang des übergeleiteten Unterhaltsanspruchs nicht zu prüfen.
Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch des Auszubildenden gegen seine Eltern nach objektivem (materiellen) Recht offensichtlich ausgeschlossen ist (Negativ-Evidenz), ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben.«
Fundstellen: BVerwGE 49, 311
Normenkette:
BAföG § 37
Vorinstanzen: VG Berlin