BVerwG, Urteil vom 28.03.1974 - V C 29.73, FEVS 22, 345
»Bei Gewährung von Erholungsfürsorge für einen Kriegsbeschädigten würde der Einsatz von Vermögen, das aus einer Grundrentennachzahlung stammt, eine Härte bedeuten, soweit die Befriedigung eines schädigungsbedingten Nachholbedarfs dadurch wesentlich erschwert würde.«
Fundstellen: BVerwGE 45, 135 , FEVS 22, 345
Normenkette:
BSHG § 76 Abs. 1, § 88 Abs. 3
,
BVG § 27a Abs. 2, § 25a Abs. 7
,
KFürsV § 1 Abs. 3
Vorinstanzen: OVG Berlin , VG Berlin