BVerwG, Urteil vom 27.01.1965 - V C 32.64, FEVS 12, 81
»Das in Art. 6 Abs. 2 GG verbürgte Recht der Eltern zur Pflege ihrer Kinder verlangt Berücksichtigung auch bei der Bestimmung des Begriffs des eigenen Einkommens des Hilfsbedürftigen im Sinne des § 76 BSHG. Eine Mutter, die das ihr gewährte Zweitkindergeld ihrem einkommens- und vermögenslosen minderjährigen Kinde zuwendet, braucht sich das Zweitkindergeld nicht als eigenes Einkommen auf die ihr gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt anrechnen zu lassen.«
Fundstellen: BVerwGE 20, 188, FEVS 12, 81
Normenkette:
BSHG §§ 76, 77
,
GG Art. 1, 6
Vorinstanzen: OVG Berlin , VG Berlin