BVerwG, Urteil vom 24.06.1976 - V C 39.74, FEVS 24, 441
»1. Einkommen, das ein Hilfeempfänger unter Raubbau an seiner Gesundheit erzielt, ist nicht aus diesem Grunde bei der Bemessung der Sozialhilfe von der Anrechnung auszunehmen. Es ist dem Hilfeempfänger auch nicht uneingeschränkt als Mehrbedarfszuschlag zu belassen.
2. Zum Rechtscharakter und zur gerichtlichen Überprüfbarkeit von Hinweisen, mit denen der Träger der Sozialhilfe allgemein und formularmäßig die nach dem Gesetz bestehende Anzeigepflicht erläutert und die er Bewilligungsbescheiden beifügt.«
Fundstellen: BVerwGE 51, 55 , FEVS 24, 441
Normenkette:
BSHG § 2 Abs. 1, § 23 Abs. 3, § 115 Abs. 2 S. 1
,
SGB I § 60
Vorinstanzen: OVG Berlin , VG Berlin