BVerwG, Urteil vom 17.10.1974 - V C 41.73
»Ein organisiertes, zeitweiliges Fernbleiben von Vorlesungen bei gleichzeitiger Teilnahme an Seminaren, Übungen und Praktika stellt nicht ohne weiteres eine die Rückforderung von Ausbildungsföderungsbeträgen rechtfertigende Unterbrechung der Ausbildung dar.«
Fundstellen: BVerwGE 47, 99
Normenkette:
BAföG § 20 Abs. 2, § 2 Abs. 5
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG Ansbach