BVerwG, Urteil vom 04.07.1974 - V C 42.73
»Die Heranziehung der Eltern eines zum Zwecke der Fürsorgeerziehung in einem Heim untergebrachten Kindes zum Kostenbeitrag
bis zur Höhe der häuslichen Ersparnisse kann auch bei einem Einkommen unter der Einkommensgrenze des Bundessozialhilfegesetzes
in Betracht kommen (im Anschluß an BVerwGE 35, 304).«
Fundstellen: BVerwGE 45, 306
Normenkette: BSHG § 85 Nr. 3 S. 1
,
JWG § 81 Abs. 2, § 85 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: OVG Nordrhein-Westfalen , VG Minden