BVerwG, Urteil vom 05.11.1969 - V C 43.69
»Kosten des Hilfsmittels bei der Eingliederungshilfe sind auch die Kosten zu dessen Unterhaltung (hier: Futtergeld für Blinden-Führhund).
Zum Begriff der geringfügigen Mittel, deren Aufbringung von dem Hilfesuchenden selbst verlangt werden kann.«
Fundstellen: BVerwGE 34, 164
Normenkette:
BSHG §§ 40, 81, 85
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen , VG Hannover